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Whistleblowing als interne Zivilcourage - Projekt der GFF

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) tritt für die Wahrung unserer Grundrechte ein. In diesem Zusammenhang werden zu verschiedenen Rechtsbereichen auch höchstrichterliche Klärungen angestoßen. Die GFF ist somit zu einem Garanten für die deutschen Bürger*innen- und Freiheitsrechte geworden.

Im Zusammenhang mit den vermehrt in staatlichen Institutionen auftretenden Missständen, beispielsweise die an die Öffentlichkeit gelangten rechtsextremistischen Chat-Verläufe von Polizist*innen, möchte die GFF auch die Rechte von Whistleblowern, also internen Hinweisgebern, stärken und die Menschen befähigen, die einen Beitrag zu einer funktionierenden Selbstreinigungskraft ihrer Institution leisten wollen.

Der neue Ansatz heißt "Projekt Zivilcourage: Wir schützen Whistleblower*innen":

Wir schützen Zivilcourage! Wer Unrecht ans Licht bringt, darf deswegen nicht verfolgt werden. Deshalb kämpfen wir für einen besseren Schutz von Whistleblower*innen vor staatlichen und privaten Repressionen, indem uns für ein umfassendes Whistleblower*innen-Schutzgesetz einsetzen und die Rechte von Whistleblower*innen vor Gericht verteidigen. Insbesondere wollen wir Grundsatzurteile erreichen, die es Menschen im öffentlichen Dienst erleichtern, Rechtsverstöße aufzudecken. 
Wir glauben, dass sich Polizeibeamt*innen, die zum Beispiel auf rechtsextreme Tendenzen innerhalb polizeilicher Strukturen hinweisen, sehr gut als Kläger*innen eignen könnten. Gerade in diesem Jahr haben viele Polizeibeamt*innen Zivilcourage bewiesen und durch ihre Offenlegungen wichtige gesellschaftliche Diskurse über Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden angestoßen. Viel zu oft wurden sie leider für diese Zivilcourage abgestraft.
In unseren strategischen Verfahren würden wir gern die Rechte dieser Beamt*innen verteidigen.

Dieses Projekt verdient Aufmerksamkeit und Unterstützung!

Alle Informationen sind hier auf der Website der GFF hinterlegt.



 

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